Seit April 2017 bin ich bei den Kassen als Osteopath gelistet.
Folgend können Sie schauen , was Ihre Kasse im einzelnen übernimmt. Sollten nach wie vor Fragen übrig bleiben wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kasse.
"Erstattet werden max. 40 € je Sitzung. Jährlich können vier Sitzungen durchgeführt werden."
"Die AOK beteiligt sich im Rahmen des Gesundheitskontos an von anerkannten Vertragspartnern veranlasste bzw. erbrachten Leistungen mit einem Zuschuss. (...) Gesundheitskonto „allgemein“: Osteopathie: 3 Sitzungen à 40,00 Euro (...)" "Kinder, die im Hausarzt-Programm eingeschrieben sind, erhalten bei unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung) bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, nach ärztlicher Delegation eines am AOK-Hausarzt-Programm teilnehmenden Kinderarztes oder Hausarztes osteopathische Behandlungen"
"Wir erstatten Ihnen osteopathische Behandlungen – so lange, bis der finanzielle Vorteil von 300 Euro pro Jahr und Person ausgeschöpft wurde (...)."
Anmerkung: Die Kosten werden zu 80 Prozent erstattet.
Dies gilt für alle Leistungen, die im Rahmen von 300 € PLUS erstattet werden.
"Die zusätzlichen 300 Euro gibt es für jeden mitversicherten Familienangehörigen. Sie sind eine vierköpfige Familie? Dann erhalten Sie bis zu 1.200 Euro zusätzliches Budget für Ihre Gesundheit!"
"Die Osteopathie wird jetzt im Rahmen des neuen AOK-Gesundheitskontos angeboten. Ab 01.01.2016 erstatten wir dreimal kalenderjährlich bis zu 50 Euro für eine osteopathische Behandlung, insgesamt also bis zu 150 Euro."
"Versicherte bekommen die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 80 Prozent je Rechnung erstattet. (...) Der Erstattungsbetrag für alle Mehrleistungen ist auf insgesamt 250 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt. "
"Die AOK NordWest übernimmt für Sie 80 Prozent der jährlichen Kosten für maximal 4 Behandlungen (max. 40 Euro pro Sitzung).“
"Unter folgenden Voraussetzungen übernimmt die AOK PLUS 90 Prozent der Kosten für maximal 3 osteopathische Behandlungen im Jahr (maximal 60 EUR pro Sitzung)"
"Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos » die Kosten für osteopathische Behandlungen von Erwachsenen mit bis zu 60 EUR je Sitzung und 250 Euro je Kalenderjahr für maximal 6 Behandlungen. Kinder und Jugendliche erhalten sogar bis zu 360 Euro je Kalenderjahr."
"..................................Häufig reichen eine bis drei Sitzungen aus." (leider sonst keine weiteren Angaben)
"Auch wir setzen auf Osteopathie. Die atlas BKK ahlmann übernimmt daher die Kosten für bis zu sechs Sitzungen im Kalenderjahr. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 65 Euro pro Sitzung. Sie brauchen dafür nur eine Verordnung Ihres Arztes."
"Die Audi BKK übernimmt im Rahmen von GesundheitExtra die Kosten für Osteopathie in Höhe von bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr (jeweils für Mitglieder und familienversicherte Angehörige). Bitte beachten Sie, dass der Gesamtanspruch von GesundheitExtra und dem Bonusprogramm AktivFit auf 200 Euro pro Jahr begrenzt ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Audi BKK unter www.audibkk.de.“
"Wir übernehmen pro Kalenderjahr 80 Prozent der Kosten, maximal 200 Euro, unabhängig von der Zahl der Behandlungen."
"Die Erstattung in Höhe von 50 Euro ist begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten. Die Auszahlung ist nur möglich, wenn für eine der genannten Leistungen die Rechnung vorgelegt wird. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen."
"Als eine weitere attraktive Mehrleistung bieten wir die Osteopathie. Für die mit den bloßen Händen erfolgende Therapie am Bewegungssystem, an den inneren Organen und am Nervensystem erstatten wir Ihnen im Jahr 2017 bis zu 120 € im Rahmen Ihres Gesundheitsbudgets."
"Ab 2016 bezuschussen wir 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 Euro - insgesamt 160 Euro pro Jahr"
"Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis zu einer Höhe von 60,00 Euro pro Sitzung und für bis zu sechs Sitzungen im Kalenderjahr."
"Wert dieser Leistung: bis zu 360,00 Euro"
" Als Versicherter unserer BKK profitieren Sie von unserer Erstattungsregelung für die osteopathische Behandlung. Gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aus der die Notwendigkeit der Behandlung hervorgeht und der Originalrechnung erstatten wir Ihnen 80% des Rechnungsbetrages, bis zu 40,00 EUR je Maßnahme. Insgesamt können Sie 3 Sitzungen je Kalenderjahr bezuschussen lassen.
"Wir übernehmen die Kosten in Höhe von 75 % des Rechnungsbetrages, max. 40 € je Sitzung und max. für 6 Sitzungen im Jahr, insgesamt also bis zu 240 €."
"Die BKK-Aesculap übernimmt die Kosten für osteopathische Behandlungen in Höhe von bis zu 60 Euro pro Sitzung für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten."
"Die BKK Akzo Nobel übernimmt im Rahmen des BKK-Gesundheitskontos die Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 150 € je Kalenderjahr."
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Osteopathie-Behandlung nach den Anforderungen an den Leistungserbringer (Osteopathen) und die Erstattungshöhe.
"Übernommen werden:
- maximal 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten.
Unter Vorlage der Originalrechnung werden 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 EUR pro Sitzung erstattet."
"Unsere Versicherten erhalten bei osteopathischen Behandlungen einen Zuschuss in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 40,00 Euro je Sitzung. Der Zuschuss ist auf drei Sitzungen pro Jahr beschränkt."
"Entsprechend unserer Satzung sind seit dem 01.01.2014 maximal vier osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr durch die BKK Diakonie erstattungsfähig. Dabei werden 80 v.H. des Rechnungsbetrages der Behandlung, jedoch höchstens 50,00 € je Behandlungseinheit erstattet."
"Die BKK_DürkoppAdler bezuschusst Osteopathie-Behandlungen ab 2016 in Höhe von bis zu 250 € pro Kalenderjahr. Die Kostenerstattung erfolgt zu 90 %. Allerdings werden maximal 5 Sitzungen zu je maximal 50 EUR pro Kalenderjahr bezuschusst (im Rahmen des MaxiPlus Gesundheitskontos)."
"Wir übernehmen die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 € pro Sitzung.“
„Die BKK EWE übernimmt die Kosten für maximal acht Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten.
Erstattet werden 90 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.“
“Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet wird der volle Rechnungsbetrag bis zu maximal 50,00 Euro pro Sitzung, insgesamt somit bis zu 250,00 Euro im Kalenderjahr."
"Die BKK erstattet die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten in Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung."
„Die BKK Freudenberg erstattet Ihnen 80% der Kosten bis 40,- Euro pro Sitzung für maximal 6 Behandlungen jährlich."
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
"Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich je Kalenderjahr und Versicherten mit bis zu 120 Euro an den Kosten der osteopathischen Behandlung (drei Sitzungen zu je maximal 40 Euro)."
"Wir übernehmen die Kosten für maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40 Euro pro Sitzung."
“Im Rahmen der Satzungsmehrleistungen erstattet Ihnen die BKK Herkules seit dem 01.07.2015 bis zu drei Sitzungen im Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden hierbei 80 von Hundert des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 EUR je Sitzung."
„- Die BKK HMR erstattet Ihnen 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 60 € je Sitzung.
- Pro Kalenderjahr werden insgesamt 6 Sitzungen bezuschusst, der jährliche Höchstbetrag beträgt 360 €.“
"Die BKK KBA übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 EUR pro Sitzung."
„Wir übernehmen die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und zwar 80 % des Rechnungsbetrages, höchstens aber 50 Euro pro Sitzung."
"Kostenübernahme Osteopathie von 80 % pro Behandlung, für max. 6 Sitzungen und max. 60€ pro Sitzung Kostenübernahme bei privater und qualifizierter Psychotherapie"
"Wir erstatten 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 50 Euro pro Behandlung für höchstens drei Behandlungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten."
-"bis 420,-€ kalenderjährlich"
-"bis 6 Behandlungen kalenderjährlich"
-"80% des Rechnungsbetrages, max. 70,- € je Behandlung"
"Im Rahmen unseres Aktiv-Kontos haben Versicherte die Möglichkeit, sich bis zu 250,00 Euro jährlich für die Inanspruchnahme von Osteopathie erstatten zu lassen." Bedingung dafür ist jedoch die Teilnahme am Bonusprogramm "fitforcash". (Nähere Informationen dazu auf der Homepage der BKK Mobil Oil)
"..... bis zu 8 Sitzungen à 30 Euro pro Jahr. Zusätzlich können Sie hierfür das Guthaben auf Ihrem persönlichen Gesundheitskonto bei der BKK MTU nutzen, somit können Sie osteopathische Leistungen im Wert von bis zu 240€ pro Jahr beanspruchen."
"Wie hoch ist der Zuschuss? 90 % des Rechnungsbetrages, bis zu 65 EUR pro Sitzung. Wie viel Sitzungen werden bezuschusst? Sechs Sitzungen je Kalenderjahr."
•"Kostenerstattung für Osteopathie mit bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr." •"Bezuschussung von bis zu fünf Sitzungen beim Osteopathen pro Kalenderjahr." •"Pro osteopathischer Behandlung bezahlen wir 80 Prozent."
"maximal sechs Sitzungen pro Kalenderjahr. 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung."
„Ihre BKK RWE übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Wir erstatten Ihnen den vollen Rechnungsbetrag, bis zu 60 Euro pro Sitzung."
"Gegen Vorlage der Originalrechnungen erstatten wir Ihnen 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400 Euro je Kalenderjahr."
"Die BKK SBH übernimmt die Kosten für osteopathische Behandlungen in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, aber maximal für 6 Sitzungen je 50 Euro (300 Euro)."
„Wir erstatten die Kosten für sechs Behandlungen je Kalenderjahr mit 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 40,- EUR je Sitzung.“
"Wir erstatten bis zu drei osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr mit bis zu 50 Euro pro Sitzung (...)"
"•bis max. acht Sitzungen pro Kalenderjahr in Höhe von jeweils 90 % des Rechnungsbetrages •max. 60 Euro je Sitzung"
"Die BKK Textilgruppe Hof übernimmt pro Kalenderjahr qualitätsgesicherte osteopathische Leistungen
- bis maximal 6 Sitzungen,
- in Höhe von jeweils 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung."
"Die BKK VBU übernimmt für Sie die Kosten
- für sechs osteopathische Sitzungen im Kalenderjahr
- mehrere Behandlungen am Tag gelten als Behandlungseinheit und somit nur als eine Sitzung
- erstattet werden 80 Prozent der Kosten, maximal 60 Euro pro Sitzung."
"Ihre BKK VDN unterstützt Sie und Ihre Gesundheit mit einer Kostenübernahme von 80 % (seit dem 01.06.2012, max. 3 x 80 Euro im Jahr), ohne Altersbegrenzung und ohne ärztliche Verordnung (aus gesetzlichen Gründen ist bei Physiotherapeuten/innen eine ärztliche Verordnung vorzulegen)."
„Wir übernehmen 80 % der Kosten für bis zu 6 Sitzungen pro Kalenderjahr, maximal 60,- Euro pro Sitzung."
- bis zu 6 Sitzungen im Kalenderjahr
- bis zu 60 € je Sitzung"
"Für 4 Behandlungen im Jahr erstatten wir Ihnen 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 40 Euro pro Sitzung, direkt auf das Konto."
"Die BKK WF übernimmt die Erstattung der Kosten für diese alternative Heilmethode zu 100 Prozent bzw. jährlich bis zu 360 Euro (Unterlagen müssen bis zum 31.3. des Folgejahres vorliegen)"
„Innerhalb eines Kalenderjahres 6 Sitzungen, je Sitzung bis zu 40,00 €.“
„Wir übernehmen für Sie einen großen Teil der Kosten für 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrags, bis 60 € pro Sitzung. Das bedeutet, wir bezuschussen die osteopathische Behandlung pro Versicherten im Jahr bis 360 €!“
"Die BMW BKK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen pro Jahr. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40 Euro pro Sitzung"
"Die Brandenburgische BKK übernimmt für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten bis zu 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 50 € pro Sitzung.
"Die Continentale BKK übernimmt die Kosten bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 € pro Sitzung."
„Wir übernehmen die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60,- € pro Sitzung.“
"Der Zuschuss für diese Leistungen ist insgesamt auf 160,00 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. (...) Der Zuschuss beträgt 60,00 Euro pro Behandlung / Sitzung, jedoch nicht mehr als 80 % der in der Rechnung ausgewiesenen tatsächlichen Kosten."
"bis zu 240 Euro Erstattung je Kalenderjahr für sechs osteopathische Behandlungen (Sitzungen)"
"-Erstattungshöhe beträgt 80 % des Rechnungsbetrags, jedoch nicht mehr als 40 Euro je Sitzung
-für maximal sechs Sitzungen pro Versicherten und Kalenderjahr"
"Jedes Jahr profitieren Sie von bis zu 300,00 € Flexibonus, jeweils in voller Höhe für Mitglieder und Familienversicherte bei der BERGISCHEN und bis zu 150 € für Osteopathie."
"Eine direkte Kostenübernahme für osteopathische Behandlung kann von der Schwenninger Krankenkasse nicht übernommen werden, da es sich um keine gesetzliche Krankenkassenleistung handelt.
Sie haben jedoch die Möglichkeit im Rahmen unseres Bonusprogramm einen Zuschuss von bis zu 250 Euro auf privat finanzierte Maßnahmen zu erhalten."
"Die EY BKK übernimmt die Kosten für maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden maximal 50 Euro pro Sitzung."
"-Kostenübernahme in Höhe von 80 %
-Maximal 40 Euro je Behandlung für bis zu 3 Sitzungen im Jahr"
„Wir erstatten Ihnen maximal drei Sitzungen à 40 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro pro Jahr auf Ihr Konto."
Hkk
" Die hkk übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Osteopathie-Behandlungen, pro Kalenderjahr bis zu drei Mal 40 Euro, insgesamt bis zu 120 Euro."
"Die IKK BB bezuschusst Ihre Behandlung mit 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Der maximale Zuschuss der IKK beträgt 200 Euro pro Jahr."
"Neu ab 2016: Die IKK classic übernimmt im Rahmen der finanziellen Erstattung über das IKK Gesundheitskonto bis zu 160 Euro je Kalenderjahr und Versicherten für osteopathische Behandlungen. Dabei werden vier Behandlungen mit maximal 40 Euro je Behandlung erstattet."
"Wir übernehmen 80 Prozent der Kosten von maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung."
"Bezuschussung einer osteopathischen Behandlung von bis zu 50,00 Euro."
"Im Rahmen des Gesundheitskontos werden jeweils 100 % des Rechnungsbetrages und max. bis zu 30 Euro je Sitzung erstattet (max. 150 EUR pro Mitglied und Kalenderjahr, bei Mitgliedern mit familienversicherten Angehörigen sogar bis 300 EUR pro Kalenderjahr)."
"Der Bonus zur Erstattung osteopathischer Leistungen kann in folgender Form gewährt werden: Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten bis höchstens 100 Euro zu nachgewiesenen Zahlungen für im betreffenden Sammel- zeitraum durchgeführte osteopathische Behandlungen bei Vorlage der ärztlichen Verordnung und der Rechnung.
„Die Knappschaft übernimmt die Kosten für maximal fünf osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr seit Februar 2013.
Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 30 Euro je Behandlung; somit je Kalenderjahr und Versicherten 150 Euro.“
Landwirtschaftliche Krankenkasse
"Die landwirtschaftliche Krankenkasse erstattet ihren Versicherten 80 Prozent der aufgewendeten Behandlungskosten pro Sitzung, jedoch begrenzt auf maximal 80 Euro pro Sitzung.
Pro Kalenderjahr erfolgt eine Kostenerstattung von bis zu 250 Euro je Versicherten."
„Ihre mhplus übernimmt die Kosten für 2 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60,00 Euro pro Sitzung.“
"Mit unserem FLEXCHECK-Extraguthaben steht Ihnen von Anfang an ein Startguthaben von 50 Euro zur Verfügung. Das Extraguthaben können Sie auch für osteopathische Behandlungen einsetzen."
"Die pronova BKK übernimmt je Versicherten maximal 4 Behandlungseinheiten pro Kalenderjahr und pro Behandlungseinheit maximal 40 EUR, jedoch höchstens 100 Prozent des Rechnungsbetrages."
"Insgesamt erstatten wir für eine vom Arzt verordnete Osteopathie-Behandlung bis zu 120 EUR im Kalenderjahr.
Dabei übernehmen wir 80 Prozent der Kosten für bis zu drei Sitzungen im Jahr. Erstattet wird (nach Vorlage der Originalrechnung sowie der ärztlichen Verordnung) bis zu 40 EUR pro Sitzung."
"Die Salus BKK übernimmt pro Kalenderjahr bis zu 300 Euro für qualitätsgesicherte osteopathische Leistungen (max. 5 Sitzungen),
in Höhe von jeweils 90 % des Rechungsbetrages, max. 60 Euro pro Sitzung.
bei Kindern bis zu 12 Jahren jeweils 100 % des Rechnungsbetrages, max. 50 Euro pro Sitzung."
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
"Wir beteiligen uns jährlich an sechs Osteopathie-Behandlungen. Die Kostenübernahme beträgt bei einem von der SBK anerkannten Osteopathen 30,– € pro Sitzung. Manche Ärzte verlangen für die Ausstellung eines Privatrezepts eine Gebühr. Diese können wir Ihnen leider nicht erstatten. Erfüllt der Osteopath diese Kriterien, erstatten wir Ihnen bis zu sechs Behandlungen mit insgesamt maximal 180,– € pro Jahr."
"Innerhalb eines Kalenderjahres können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse bis zu sechs osteopathische Behandlungen in Anspruch nehmen. Pro Quartal wird eine Verordnung anerkannt. Es sind maximal drei Sitzungen pro Verordnung erstattungsfähig." "Der Arzt verordnet Ihnen drei osteopathische Behandlungen. Die Rechnungssumme des Therapeuten beträgt 210 Euro. Erstattet werden können davon maximal 180 Euro. Davon tragen Sie zehn Euro für die Verordnung und 18 Euro Eigenanteil. Wir erstatten Ihnen 152 Euro.g zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein."
"Unsere Versicherten können jetzt bis zu sechs Mal im Jahr die Behandlung bei einem Osteopathen (sofern er Mitglied im Berufsverband der Osteopathen ist oder eine entsprechende Ausbildung hat) wählen. Die SIEMAG BKK erstattet Ihnen 80 Prozent des Rechnungsbetrages (60 Euro pro Sitzung maximal)."
„Im Rahmen unserer neuen Satzungsregelung aber beteiligen wir uns an den Kosten für diese Behandlungsmethode – und das mit bis zu 210 Euro jährlich.
Für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr erstatten wir Ihnen 90 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 35 Euro pro Sitzung."
"Erstattet werden bis zu vier Behandlungen jährlich.
Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf maximal 50,00 Euro pro Sitzung."
"Die landwirtschaftliche Krankenkasse erstattet ihren Versicherten 80 Prozent der aufgewendeten Behandlungskosten pro Sitzung, jedoch begrenzt auf maximal 80 Euro pro Sitzung.
Pro Kalenderjahr erfolgt eine Kostenerstattung von bis zu 250 Euro je Versicherten."
TBK Thüringer Betriebskrankenkasse
„Unsere BKK übernimmt die Kosten in Höhe von maximal 60 Euro je Sitzung und maximal 5 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Eine Eigenbeteiligung für die osteopathischen Behandlungen ist nur von erwachsenen Versicherten (ab 18 Jahren) zu entrichten. Sie beträgt 10 Prozent des Erstattungsbetrages.“
"Wir bezuschussen maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr. Dabei erstatten wir 40 Euro je Behandlung, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten."
"Gegen Vorlage der Originalrechnungen erstatten wir Ihnen 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400 Euro je Kalenderjahr."
“Die VIACTIV Krankenkasse unterstützt Ihre Osteopathie-Therapie mit einer Kosten-Übernahme von bis zu 360 Euro jährlich. Nutzen Sie die Erstattung von 90 Prozent Ihrer Kosten – für maximal sechs Sitzungen und höchstens 60 Euro pro Einheit."
"(...) Osteopathie (...) Sämtliche dieser Methoden sind im Hufelandverzeichnis gelistet und werden von uns im Rahmen des Bonusmodells mit insgesamt bis zu 30,– Euro pro Kalenderjahr bezuschusst."
Bitte weitere Informationen direkt bei der Kasse erfragen.